05.03.05.10 (Nordrhein-Westfalen) Instandhalten von komplexen Betriebsmitteln (Anlagemechaniker/-in)
- Laufende Nr
- 222
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.10
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instandhalten von komplexen Betriebsmitteln (Anlagemechaniker/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 10
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Analysieren von Fehlern und Störungen an komplexen Betriebsmitteln mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen Komponenten, ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen bzw. absprechen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die instandgesetzten Betriebsmittel in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen
anpassen, Bearbeitungsprogramme korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen.
Bediener einweisen. Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Schwachstellenbeseitigung mitwirken.
Bei der Demontage und Montage elektrischer Baugruppen mitarbeiten.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmitteln nach vorliegenden Wartungsplänen. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wartung und Instandhaltung sowie zur Anpassung von Wartungsstandards anregen.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen nach vorgegebenen Plänen erstellen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse der Betriebsmittel, deren Funktionsweise sowie deren Montage und Demontage abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Industriemechaniker/-in Fachrichtung Betriebstechnik. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen erforderlicher Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise der komplexen Betriebsmittel sowie der Durchführung von Fehlerdiagnosen, der Feststellung von Art und Umfang der Schadensbehebung sowie der Durchführung schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Durchführung von Fehlerdiagnosen, die Feststellung von Art und Umfang der Schadensbehebung sowie die Durchführung schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beinhalten einen größeren Spielraum. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Bereichen bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten; gelegentliche Abstimmungen bei wichtigen Fällen. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich (hinweislich: Einweisen der Bediener entspricht nicht einer Mitarbeiterführung im Sinne des ERA). | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 98 |